Segelflug mit Hilfsmotor

Voraussetzungen für die Ausbildung sind:

  • 15. Lebensjahr (der Segelflugschein wird erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt)
  • Erfüllung der allg. Vorrausetzungen

Für die Ausbildung zum Segelflugzeugführer(in) stehen folgende Fluglehrer zur Verfügung:

  • Ing. Paul Szameitat
    PPL,Segelkunstflug
  • Armin Kunschitz
    PPL,Kunstflug

HB 23Die Ausbildung erfolgt nun in Theorie und Praxis. Für die theoretische Ausbildung sind ca. 30 Unterrichtsstunden vorgesehen.
Die praktische Ausbildung beginnt mit dem Fluglehrer am Doppelsteuer des Motorseglers HB 23.
Nach einem ca. 45 Minuten dauernden Einführungsflug beginnt die Platzrundenschulung bei der, je nach Fortschritt, auch das Verhalten in besonderen Fällen intensiv trainiert wird.

Wenn der(die) Flugschüler(in) alle Verfahren des Platzrundenfluges beherrscht (je nach Talent sind dafür 70 - 100, od. auch mehr, Platzrunden erforderlich) erfolgt, nach einer zusätzlichen Überprüfung der Fertigkeiten durch einen 2. Fluglehrer, der erste Alleinflug.

Nun fliegt der Flugschüler unter ständiger Aufsicht des Fluglehrers weitere 30 Platzrunden. Zwischendurch fliegt der Fluglehrer auch wieder mit, um eventuell eingeschlichene Fehler wieder auszubessern.
Wenn inzwischen auch die theoretische Ausbildung abgeschlossen ist, so wird die theoretische und auch die praktische Prüfung von 2 Segelfluglehrern abgenommen.
Der(die) Flugschüler(in) erhält den Segelflugschein und hat damit die erste Stufe seiner fliegerischen Laufbahn erreicht.

Die weitere Ausbildung beinhaltet das Fliegen mit dem doppelsitzigen Segelflugzeug im Motorflugzeugschlepp (10 Starts mit Lehrer und 10 Starts alleine an Bord).
Er/Sie ist nun berechtigt ein- und zweisitzige Segelflugzeuge und Motorsegler (im Motorflug im Umkreis von 15 km um den Abflugplatz), alleine an Bord, zu betreiben.
Für die Mitnahme von Fluggästen müssen  innerhalb von 24 Monaten 20 Flugstunden nachgewiesen und von einem Fluglehrer die entsprechende fliegerische Reife bestätigt werden. Es können auch die Ausbildungsflüge dafür angerechnet werden.
Es obliegt nun dem(der) ausgebildeten Piloten(in) seine(ihre) fliegerischen Fähigkeiten zu erweitern und durch intensives Fliegen zu vertiefen.

Die weiteren Entscheidungen betreffen nun die Ausbildung zur Berechtigung der Ausübung des Flugfunks (Funksprechzeugnis). Es finden in Zeltweg alljährlich solche Kurse statt - Dauer ca. 3 Monate.

Nun sollte man sich fragen, wie die weitere fliegerische Laufbahn aussehen soll. Tendiert man mehr zum Segelflug und erweitert sein Können auf diesem Gebiet oder liegen die Vorstellungen eher in Richtung Motorflug.